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Winterwartung – Sicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen

Eis und Schnee stellen im Stadtgebiet eine Herausforderung dar. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, kümmert sich die Winterwartung der Technischen Betriebe Rheine im Auftrag der Stadt um das Räumen und Streuen. Auch Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken freizuhalten.

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Einsatz der Winterwartung

Die Winterwartung konzentriert sich auf gefährliche Stellen und verkehrswichtige Straßen. Grundlage für den frühzeitigen Einsatz sind aktuelle Wettermeldungen. Dank der engen Zusammenarbeit mit Polizei, Ordnungsamt, Verkehrsbetrieben und Feuerwehr wird ein reibungsloser Ablauf sichergestellt. Je nach Wetterlage beginnen die Arbeiten bereits in den frühen Morgenstunden, um einen sicheren Berufsverkehr zu gewährleisten.

Prioritäten bei Schnee und Glätte

  • Priorität 1: Hauptverkehrsstraßen, Hauptsammelstraßen, Einkaufsstraßen sowie Gefällestrecken und Fußgängerüberwege (Bitte beachten Sie die Regelungen in der aktuell gültigen Straßenreinigung, Winterdienst und Gebührensatzung.)
  • Priorität 2: ÖPNV-Routen und verkehrswichtige Sammelstraßen.
  • Priorität 3: Sammel- und Anliegerstraßen mit Gefahrenpunkten wie Steigungen.
  • Priorität 4: Weitere Sammel- und Anliegerstraßen nach Verfügbarkeit.

Unabhängige Radwege, die nicht den oben genannten Prioritäten zugeordnet sind, werden bei Bedarf geräumt. Die Prioritäten sind im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung einsehbar.

Pflichten der Bürgerinnen und Bürger

Laut Straßenreinigung, Winterdienst und Gebührensatzung der Stadt Rheine sind Grundstückseigentümer verpflichtet, angrenzende Gehwege, Haltestellenzugänge, Hydranten und Depotcontainerplätze von Schnee und Eis zu befreien. Auch unbebaute Grundstücke sind einzubeziehen. In Mehrfamilienhäusern wird diese Aufgabe häufig per Hausordnung geregelt.

Regeln für korrektes Räumen und Streuen

  • Gehwege in einer Breite von 1,5 Metern freihalten.
  • Glätte mit Sand, Granulat oder Splitt bekämpfen. Streusalz nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder Brücken verwenden.
  • Schnee am Gehwegrand oder Fahrbahnrand lagern, nicht auf Grünflächen oder Baumscheiben.
  • Gullys, Rinnsteine und Hydranten freihalten.
  • Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen schieben.

Zeiten für Räum- und Streupflichten

  • Werktags: 7:00–20:00 Uhr.
  • Sonn- und Feiertags: 9:00–20:00 Uhr.
  • Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee muss bis 7:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) am Folgetag beseitigt sein.

Mit einem koordinierten Einsatz der Winterwartung und der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bleibt die Stadt auch bei winterlichen Verhältnissen sicher.