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Gleichstellung

Weil Gleichstellung nicht von alleine passiert ……

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Dieser Satz aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes ist die wichtigste Arbeitsgrundlage der Gleichstellungsbeauftragten.

Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung handelt die Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt und berät die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben oder haben könnten.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Technischen Betriebe versteht sich als Gesprächs- und Verhandlungspartnerin für die Beschäftigten. Ihre Mitwirkung bezieht sich insbesondere auf

  • die Frauenförderung zum Abbau von Benachteiligungen
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen
  • die Einführung der geschlechtergerechten Sprache
  • die Begleitung sozialer, organisatorischer und personeller Maßnahmen
  • die Beteiligung beim Stellenausschreibungs-/-besetzungsverfahren
  • die Mitarbeit in Gremien
  • die Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung
  • die Koordination des bundesweiten Aktionstages Girls‘Day & Boys‘Day
Kontakt

Technische Betriebe Rheine
Frau Gabriele Hinken
Gleichstellungsbeauftragte

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