Straßenreinigung
In Rheine sind die Straßen dazu in unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt.
Dabei legt die Reinigungsklasse (Voll-, Teil- oder Anliegerreinigung) fest, ob die Reinigung durch die TBR
bzw. deren Drittbeauftragten erfolgt oder auf die Grundstückseigentümer übertragen ist. Zudem regelt die Reinigungsklasse wie oft zu reinigen ist und wie der Winterdienst zu erfolgen hat.
Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes sind in der Straßenreinigungs- Winterdienst- und Gebührensatzung der Stadt Rheine festgelegt. Die Reinigung der Gehwege ist in Rheine auf die Grundstückseigentümer übertragen und von diesen regelmäßig entsprechend der Satzung zur reinigen bzw. im Winter von Eis und Schnee freizuhalten. Zur Gehwegreinigung gehört dabei auch die Reinigung des Rinnsteins. Laub und Kehricht
dürfen dabei nicht in die Gosse (Rinnstein) gefegt werden und sind eigenständig zu entsorgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenreinigung leeren auch die öffentlichen Abfallkörbe, reinigen die Depotcontainerstandorte und beseitigen Grobverschmutzungen im öffentlichen Straßenraum. Darüber hinaus werden illegale Müllablagerungen beseitigt. Diese Leistungen werden allerdings nicht aus den Straßenreinigungsgebühren, sondern hauptsächlich aus den Abfallgebühren finanziert. Für Sonderreinigungen nach Großveranstaltungen, z.B. nach Schützenfesten, müssen die Veranstalter aufkommen.