Entwässerungsgenehmigung, Erschließungsantrag
In der Stadt Rheine besteht hinsichtlich der Ableitung von Regen- und Schmutzwasser ein Anschluss- und Benutzungszwang. Der Anschluss an das städt. Kanalnetz ist anzeigepflichtig. Dieser Anschluss wird in Rheine über eine Erschließungsbestätigung geregelt. Gleichzeitig wird mit der Antragsbearbeitung die verkehrliche Erschließung geprüft. Antragsvordrucke sind bei der Stadt Rheine - Fachbereich Planen und Bauen - erhältlich.
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