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Gartenwassernutzungszähler

Hinweise zum Einbau und zur Nutzung von Gartenwasserzählern.

  1. Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers wird die berechnete Schmutzwassermenge um die vom Zähler gemessene Menge vermindert.
     
  2. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine fachgerechte Installation des Gartenwasserzählers. Laut Eichgesetz muss ein Gartenwasserzähler nach 6 Jahren durch einen neuen Zähler ersetzt werden. Für Gartenwasserzähler ohne gültige Eichung wird keine Kanalbenutzungsgebührenbefreiung erteilt.
     
  3. Die Installation des Gartenwasserzählers hat fest (keine mobilen Zähler) an der Zuleitung zur Gartenwasserentnahmestelle zu erfolgen. Von dieser Zuleitung darf keine Verbindung zur übrigen Hausinstallation oder zu Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Toilette etc.) vorgenommen werden. Die fachgerechte Installation ist mittels Inbetriebsetzungsantrag durch ein Vertragsinstallationsunternehmen zu bescheinigen und der TBR vorzulegen.
     
  4. Die Ablesung des Gartenwasserzählers erfolgt gemeinsam mit dem Trinkwasserzähler. Die Abrechnung erfolgt im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung für Trinkwasser. Eine Verminderung der Schmutzwassermenge um die gemessene Gartenwassermenge kann nur erfolgen, wenn der Zählerstand des geeichten Gartenwasserzählers vorliegt.
     
  5. Die Kosten des Einbaus und des Ersatzes des Gartenwasserzählers sind vom Grundstücksbesitzer zu tragen.
     
  6. Die Technischen Betriebe Rheine behält sich das Recht vor, die Gartenwasserzähler stichprobenartig zu prüfen.

Kontakt

Technische Betriebe Rheine
Herr Jürgen Bröker
Entwässerungsgenehmigung, Erschließung

48429 Rheine

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