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Wissenswerte Informationen aus dem Bereich Entwässerung

Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Zum Schutz des Grundwassers- und der Gewässer darf Abwasser nicht durch undichte Abwasserleitungen in den Boden versickern. Auch das Eindringen von Grundwasser in die Abwasserleitungen ist zu verhindern, damit Abwassernetze und die Kläranlage nicht unnötig belastet werden.

Die bundesweite Vorgabe zur Überwachung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 im Landeswassergesetz LWG mit der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW 2013; Vorlage 16/1131; LT-Ds 16/4174 – geregelt.

Schmutzwasserführende Grundstücksentwässerungsleitungen einschließlich deren Schächte müssen dicht sein und dürfen keine größeren Schäden aufweisen. Dazu bestehen folgende Prüffristen.

  • Bei Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen oder Sanierungen der bestehenden Abwasseranlage unverzüglich vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage.
  • Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen vor dem 01.01.1965 verlegt wurden, bis zum 31.12.2015.
  • Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen nach dem 01.01.1965 verlegt wurden, bis zum 31.12.2020.
  • Bei Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes innerhalb von 7 Jahren.
  • Eine Wiederholungsprüfung von privaten Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen (abweichend von der DIN 1986-30 Teil 30), ist auf 30 Jahre festgelegt.
  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses Abwasser Anforderungen in den Anhängen 2 bis 57 der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) festgelegt sind.

Für alle anderen privaten Abwasserleitungen ist die Prüfungsfrist in NRW komplett entfallen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine allgemeine Beratung zur Verfügung und geben Ihnen Auskunft darüber, was Sie bei einer Zustands- und Funktionsprüfung zu beachten haben.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:


Tipp:

Lassen Sie Ihre Grundstücksentwässerung auch auf Schutz gegen Rückstau überprüfen, damit Ihr Keller zum Beispiel bei einem Starkregen nicht voll Wasser läuft.

Kontakte

Technische Betriebe Rheine
Herr Raoul Farwig
Leiter Kundenservice & Internes Aufgabenmanagement

48431 Rheine


Technische Betriebe Rheine
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Versiegelungskataster Niederschlagswassergebühren und Wasser-/Bodenverbände , Grundstücksentwässerung Beratung und Prüfung

48431 Rheine


Technische Betriebe Rheine
Herr Olaf Kunkemöller
Grundstücksentwässerung; Dichtheit, Versiegelung, Indirekteinleiter, Abscheider

48431 Rheine


Technische Betriebe Rheine
Herr Jürgen Bröker
Entwässerungsgenehmigung, Erschließung

48429 Rheine

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