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Starkregen

Klimaveränderungen führen zunehmend zu Extremwetterlagen – immer häufiger kommt es auch zu Starkregen und Hochwasser. Starkregen treten in kürzester Zeit auf und sind sehr schwer vorherzusagen. Bei diesen extremen Niederschlägen können solche Wassermassen vom Himmel stürzen, dass ihnen die städtische Infrastruktur zum Schutz vor Überflutungen (Deiche, Kanalnetz, Rückhaltebecken etc.) nicht mehr gewachsen ist. Hierbei stehen der Grundstücks- bzw. Hausbesitzer mit in der Verantwortung, bauliche Schutzmaßnahmen für die eigenen vier Wände zu ergreifen!

Überflutung durch Starkregen

Mit den folgenden Hinweisen und Beispielen möchten wir Hauseigentümern, Planungsbüros und Architekten auf Gefahren hinweisen und Anregungen geben, wie man sich auch im Bestand gegen Überflutungen durch Starkregen schützen kann.

Überflutungen entstehen durch

  • über die Ufer tretende Gewässer, z.B. ein Hochwasser der Ems,
  • Oberflächenwasser bei Starkregen, das aus den überlasteten privaten und öffentlichen Abwasserleitungen ausritt,
  • Oberflächenwasser bei Starkregen, das gar nicht erst in die Abwasserleitungen eintritt und damit im Gelände abfließt. 

Bei länger anhaltendem Starkregen sind auch Bodenerosionen, vor allem bei Hanglagen möglich. Kommt es zu Wasseraufstau kann es zu Überflutungen auf tiefer liegende Grundstücke kommen, mit der Folge, dass Oberflächenwasser in die Gebäude eindringt. Alle Räume, Garagen, tieferliegende Flächen auf dem privaten Grundstück, die unter der Rückstauebene liegen (i.d.R. Oberkante Straßenebene), müssen somit durch den Eigentümer vor Überflutung geschützt werden.

Objektschutz durch individuelle Maßnahmen

Die Gefällesituation um das Gebäude muss betrachtet werden. Liegt mein Grundstück tiefer sodass oberflächlich abfließendes Wasser z.B. aus der öffentlichen Straße oder angrenzenden Flächen bis an mein Gebäude gelangt? Hier sollten Sie dem Fließweg des Oberflächenwassers in Bezug auf die umliegenden Flächen nachgehen.

Das Ziel ist Schwachstellen auf dem privaten Grundstück sowie am Gebäude zu erkennen. Vorsorgemaßnahmen können oft von den Betroffenen selbst am Gebäude vorgenommen werden, z. B. Erhöhung der Kellerlichtschächte, wasserdichte Abdeckung der Kellerlichtschächte, Einbau von druckwasserdichten Kellerfenstern, mobile Barrieren und Sperren an Kellereingängen und Schutztore an Hof- und Garageneinfahrten sowie Tiefgaragen.

Auch durch undichte Entwässerungsleitungen auf dem privaten Grundstück kann bei Rückstau und Undichtigkeiten Wasser im Kellersohl- und Wandbereich eindringen.

Kontakt

Technische Betriebe Rheine
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Entwässerung

Am Bauhof 2-16
48431 Rheine

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